Petition für eine
Waffentragbewilligung für Schweizerbürger und Bürgerinnen
In der
Schweiz ist das Recht auf das Tragen von Waffen garantiert, allerdings nur
theoretisch: Gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, Art. 107, kann
der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlassen, was im
Bundesgesetz über Waffen folgendermassen geregelt wird: Art. 3. Das Recht auf
Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes
gewährleistet". In der Tat wird dieser im Art. 3 des Gesetzes genannten
Gewährleistung im Art. 27 widersprochen da die Person, die eine Waffe tragen
will eine tatsächliche Gefährdung glaubhaft machen muss. .....In gewissen
Kantonen, darunter Waadt, werden überdies prinzipiell keine Waffentragbewilligungen
an Zivile erteilt.
Bereits
2013, nach einer Bluttat in Kenya hatte der Generalsekretär der Interpol,
Ronald Noble suggeriert, bewaffnete Bürger könnten eine wirkungsvolle Antwort
auf den zunehmenden Terror sein. Noble hatte recht, wo blinde Gewalt immer und
überall zuschlagen kann, sollte das Tragen der Waffe durch verantwortliche
Bürger nicht nur ein Recht, sondern fast eine Pflicht sein. Tatsache ist, dass
heutzutage der Unbewaffnete, seine Familie und seine Umgebung schutzlos dem
Verbrecher ausgesetzt sind.
In unserem
Land, aber auch bei den Nachbarn sollte der verantwortliche Bürger das Recht
haben, eine Waffe zu tragen. Er würde damit die überlasteten Ordnungskräfte in
der Sicherung der öffentlichen Ordnung unterstützen. Die bewaffnete Bürgerin,
der bewaffnete Bürger würden mithelfen, die Kriminalität zu bekämpfen, dies
ohne Kosten für den Staat.
Wir
verlangen, dass das Tragen von Waffen jedem unbescholtenen Bürger erlaubt wird,
sofern er eine dem zivilen Sicherheitspersonal entsprechende Ausbildung
genossen hat.
Wir
schlagen vor, dass das Parlament Art. 27 des Eidgenössischen Waffengesetzes
folgendermassen ändert:
Art 27 b
ersetzen durch
Art 27 b
(Neu): wer eine entsprechende Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Stelle
gemacht hat.
Das
Argument der Gegner des bewaffneten Bürgers war immer: Es würde zu einem
Blutbad führen, wenn jeder bewaffnet herumläuft.
Falsch, bis zur Einführung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1997 war in diversen Kantonen das Waffentragen frei. Blutbad??