Petition für eine Waffentragbewilligung für Schweizerbürger und Bürgerinnen

 

In der Schweiz ist das Recht auf das Tragen von Waffen garantiert, allerdings nur theoretisch: Gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, Art. 107, kann der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlassen, was im Bundesgesetz über Waffen folgendermassen geregelt wird: Art. 3. Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet". In der Tat wird dieser im Art. 3 des Gesetzes genannten Gewährleistung im Art. 27 widersprochen da die Person, die eine Waffe tragen will eine tatsächliche Gefährdung glaubhaft machen muss. .....In gewissen Kantonen, darunter Waadt, werden überdies prinzipiell keine Waffentragbewilligungen an Zivile erteilt.

 

Bereits 2013, nach einer Bluttat in Kenya hatte der Generalsekretär der Interpol, Ronald Noble suggeriert, bewaffnete Bürger könnten eine wirkungsvolle Antwort auf den zunehmenden Terror sein. Noble hatte recht, wo blinde Gewalt immer und überall zuschlagen kann, sollte das Tragen der Waffe durch verantwortliche Bürger nicht nur ein Recht, sondern fast eine Pflicht sein. Tatsache ist, dass heutzutage der Unbewaffnete, seine Familie und seine Umgebung schutzlos dem Verbrecher ausgesetzt sind.

 

In unserem Land, aber auch bei den Nachbarn sollte der verantwortliche Bürger das Recht haben, eine Waffe zu tragen. Er würde damit die überlasteten Ordnungskräfte in der Sicherung der öffentlichen Ordnung unterstützen. Die bewaffnete Bürgerin, der bewaffnete Bürger würden mithelfen, die Kriminalität zu bekämpfen, dies ohne Kosten für den Staat.

 

Wir verlangen, dass das Tragen von Waffen jedem unbescholtenen Bürger erlaubt wird, sofern er eine dem zivilen Sicherheitspersonal entsprechende Ausbildung genossen hat.

 

Wir schlagen vor, dass das Parlament Art. 27 des Eidgenössischen Waffengesetzes folgendermassen ändert:

 

Art 27 b ersetzen durch

 

Art 27 b (Neu): wer eine entsprechende Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Stelle gemacht hat.

 

Das Argument der Gegner des bewaffneten Bürgers war immer: Es würde zu einem Blutbad führen, wenn jeder bewaffnet herumläuft.

 

Falsch, bis zur Einführung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1997 war in diversen Kantonen das Waffentragen frei. Blutbad??